AKTUELLES & NEWS
Der Bundesrat hat am 5. November 2021 der Heizkostenverordnung zugestimmt. Seine Zustimmung knüpfte die Ländervertretung allerdings an eine Bedingung: die Auswirkungen der Verordnung sollen bereits nach drei Jahren evaluiert werden. Ziel sei es, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob für Mieterinnen und Mieter zusätzliche Kosten entstehen.
Das zum 1. Dezember 2020 in Kraft getretene neue WEG gibt Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwaltern zusätzliche Rechte. Sie dürfen zum Beispiel Verträge mit Handwerkern, Energieversorgern oder Versicherungen im Namen der Eigentümergemeinschaft (WEG) abschließen, ohne dass diese vorher zugestimmt hat. Für die Eigentümergemeinschaft stellt sich die Frage, wie die Rechte und Pflichten des Verwalters im Verwaltervertrag zu regeln sind.
Mit dem neuen WEG wurde die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zum 1.Dezember 2020 vom Gesetzgeber neu geregelt (§ 18 Abs. 4 WEG). Jede Eigentümerin bzw. jeder Eigentümer hat das Recht, nach Vorankündigung und innerhalb der üblichen Geschäftszeiten in den Büroräumen des Verwalters die Verwaltungsunterlagen und Abrechnungsbelege einzusehen.
Nach dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) ist die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung ab dem 1. Dezember 2022 verbindlich. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu am 28. September 2021 eine Prüfungsverordnung vorgelegt. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.
Die vom Deutschen Bundestag beschlossene gesetzliche Regelung, mit der die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften, Wohnungseigentümerschaften, Vereinen, Stiftungen und weiteren Rechtsformen während der Corona-Pandemie sichergestellt wird, trat am 28. März 2020 in Kraft.
Die Bundesregierung hat am 4. August eine Reform der Verordnung zur Heizkostenabrechnung beschlossen. Durch die Verordnung werden die Vorgaben der novellierten EU- Richtlinie 2012/27 (EED) in nationales Recht umgesetzt. Ferner beabsichtigt die Regierung dadurch Smart Meter und folglich die Energiewende voranzubringen.
In den vergangenen Stunden haben sich im Westen Deutschlands schwere Unwetter ereignet. Der heftige Starkregen hat vielerorts zu verheerenden Hochwassern und Verwüstung geführt. Die Katastrophenhilfe ist angelaufen.
Der BVI hat gemeinsam mit seinen Mitgliedern eine Stellungnahme zum BMJV-Referentenentwurf über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung - Zert-VerwV) erarbeitet.
Mit dem Inkrafttreten der WEG-Reform im Dezember 2020 wurde das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) modernisiert. Im Zuge dieser Reform wurde der Sachkundenachweis für den „zertifizierter Verwalter“ eingeführt.
Im April 2021 beschloss der Bundestag in § 28b Abs. 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen (Bundes-Notbremse). Die Neuregelung trat am 23. April 2021 in Kraft und gilt voraussichtlich bis Ende Juni 2021.
Am 21. Mai 2021 lud der BVI seine Mitglieder turnusgemäß zur jährlichen Hauptversammlung ein. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Versammlung - wie bereits im vergangenen Jahr - rein digital durchgeführt.
Der Bundestag hat am 7. Mai den vom Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland verabschiedet. Vor allem um die Umwandlungsregelung wurde bis zuletzt gestritten.
Am 7. Mai 2021 stimmt der Bundestag in 2. und 3. Lesung über das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz (19/24838, 19/26023) ab. Bis dato sorgte vor allem der Genehmigungsvorbehalt für Umwandlungen für Streit.
Der Bundestag beschloss am 22. April 2021 in zweiter und dritter Lesung die Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Vor allem die darin enthaltene Abschaffung des Nebenkostenprivilegs war bis zuletzt äußerst umstritten. Der BVI sieht neben den Mehrkosten für Mieter und einer nun folgenden Planungsunsicherheit für den Glasfaserausbau auch den zu erwartenden Mehraufwand für Immobilienverwalter als problematisch.
Die Bundesregierung beabsichtigt die Stärkung der Rechtssicherheit von Mietspiegeln. Dazu hat der Bundestag am 16. April den Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz, 19/26918) vorgelegt.
Deutschland befindet sich nach wie vor im Lockdown, am 22. April 2021 wurde die bundesweite "Notbremse" vom Bundesrat gebilligt. Für Immobilienverwalter stellt sich die Frage, ob und wie Eigentümerversammlungen in der aktuellen Situation durchführbar sind.
Die Richter am Bundesverfassungsgericht urteilten am 15. April 2021, dass das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin verfassungsrechtlich keinen Bestand hat. Das Mietpreisrecht sei abschließend durch den Bundesgesetzgeber geregelt. Folglich hätten die einzelnen Länder keine Gesetzgebungsbefugnis.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 24. März 2021 die Verordnung zur Änderung der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (19/26559) beschlossen. Damit werden Änderungen bei der direkten Förderung auch für die steuerliche Förderung nachvollzogen. Die Verordnung sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen bis zu 40.000 Euro, verteilt auf drei Jahre, vor. Sie führt das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz aus.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 11. März 2021 den Entwurf einer Verordnung zur Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme und Fernkälte vorgelegt. Dieser dient der Umsetzung der Richtlinie 2018/2002/EU zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz (EED 2018).
Mit einer doppelten Premiere ging der BVI am 10. März 2021 neue innovative Wege. Erstmals seit der Verbandsgründung wurden die traditionellen Münchner, Erfurter und Dresdner Verwaltertage als gemeinsame und – Corona-bedingt – rein virtuelle Veranstaltung des BVI-Landesverbandes Mitte und des BVI-Landesverbandes Bayern durchgeführt – und dies mit großem Erfolg.
Der Bundesrat billigte am 5. März das im Februar vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG). Die Hauptlast für die Umsetzung liegt bei der Immobilienwirtschaft.
Das WEMoG ermöglicht die flexible Anpassung der Rechte und Pflichten des Verwalters passend zur Größe und Struktur der WEG. Darum und aufgrund der vielen zusätzlichen Aufgaben des Immobilienverwalters, sollten die Verträge mit den WEGen dringend angepasst werden.
Die Novellierung des Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG) war am 1. März 2021 Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie. Die Sachverständigen zu den Themen Regulierung bis Verbraucherschutz machten dabei den noch dringend notwendigen Nachbesserungsbedarf deutlich.
Die bisherigen Bemühungen zur Beschleunigung des Bautempos reichen nach Expertenansicht nicht aus. Zu diesem Fazit kam die Mehrheit der Teilnehmer einer öffentlichen Anhörung zum Baulandmobilisierungsgesetz (19/24838, 19/26023) am Montag. Sie forderten Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf, wenn auch mit unterschiedlicher Stoßrichtung.
Die Bundesregierung zog beim Wohngipfel am 23. Februar 2021 eine positive Bilanz ihrer im September 2018 gestarteten „Wohnraumoffensive“. Immobilien- und Wirtschaftsverbände beurteilen die Ergebnisse nüchterner und sehen vor allem noch Handlungsbedarf bei Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum.